Fahrschule & Berufskraftfahrer-Ausbildungsstätte

Informationen zu folgenden Führerscheinen:

BE - B

BE
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G. (sofern Zug nicht unter B fällt)

Mindestalter:

18 Jahre

Eingeschlossen:

-

Sonderfahrten:

3x Überland; 1x Autobahn; 1x Nachtfahrt;

Unterlagen:

1x Passbild; Sehtest; Sofortmaßnahmen am Unfallort

Prüfungszeit:

45 min

Befristung

-

Bemerkung:

Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs betragen.

B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse; bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)

Mindestalter:

17 Jahre (BF17); ansonsten 18 Jahre

Eingeschlossen:

L;M;S;

Sonderfahrten:

5x Überland; 4x Autobahn; 3x Nachtfahrt;

Unterlagen:

1x Passbild; Sehtest; Sofortmaßnahmen am Unfallort

Prüfungszeit:

45 min

Befristung

2 Jahre Probezeit, bei BF17 nur in Begleitung

Bemerkung:

Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse oder Züge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs)

BF17

siehe Infoblatt - hier klicken

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