BE Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G. (sofern Zug nicht unter B fällt)
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossen:
-
Sonderfahrten:
3x Überland; 1x Autobahn; 1x Nachtfahrt;
Unterlagen:
1x Passbild; Sehtest; Sofortmaßnahmen am Unfallort
Prüfungszeit:
45 min
Befristung
-
Bemerkung:
Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs betragen.
B Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse; bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Mindestalter:
17 Jahre (BF17); ansonsten 18 Jahre
Eingeschlossen:
L;M;S;
Sonderfahrten:
5x Überland; 4x Autobahn; 3x Nachtfahrt;
Unterlagen:
1x Passbild; Sehtest; Sofortmaßnahmen am Unfallort
Prüfungszeit:
45 min
Befristung
2 Jahre Probezeit, bei BF17 nur in Begleitung
Bemerkung:
Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse oder Züge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs)